Auslandsüberführungen
Ins und aus dem Ausland
Bei Auslandsüberführungen ist die Kenntnis zahlreicher Formalien und der gesetzlichen Vorschriften des anderen Landes erforderlich
Oft haben in Hamburg lebende Ausländer oder Deutsche mit ausländischer Abstammung den Wunsch, einen Verstorbenen im Heimatland und an dem Ort, aus dem er stammt, sowie mit den überlieferten Ritualen zu bestatten. Seltener kommt es vor, dass ein aus dem Ausland kommender Reisender während seines Aufenthalts hier verstirbt. Auch dann soll der Leichnam in einen anderen Staat überführt werden.
Für eine solche Überführung in ein anderes Land benötigen Sie zwei Bestattungsunternehmen, nämlich eines in Deutschland für die Formalitäten und Besorgung der notwendigen Überführungsdokumentationen und Urkunden sowie für die ordnungsgemäße Einbettung und Versiegelung eines Sarges gem. den internationalen Vorschriften für Überführungen in das Ausland weltweit. Wir überführen per Fahrzeug oder Flugzeug und regeln die Übergabe des Verstorbenen am Bestimmungsort mit einem dort ansässigen Bestattungsunternehmen, das sich dann für die Bestattung einsetzt.
Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass ein im Ausland Verstorbener in Deutschland gelebt hat und hier bestattet werden soll. Auch die Überführung aus dem Ausland muss entsprechend von zwei Bestattern durchgeführt werden. In diesen Fällen, oft aus Urlaubsorten, helfen zunächst die deutschen Botschaften, bzw. Konsulate bei der Organisation. Der Kontakt zu uns, schon in dieser ersten Phase, ist in der Regel sehr hilfreich.
Da wir umfangreiche Erfahrungen im Bereich von Auslandsüberführungen haben, verfügen wir über Kenntnisse der besonderen Bestimmungen vieler Länder, so beispielsweise für die Türkei, Kroatien, Polen, Spanien, Italien, Griechenland, Skandinavien, England, Portugal und transkontinentale Staaten. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Leichnam zügig und ohne vermeidbare Kosten überführt wird.
Die Urnenüberführung ins Ausland ist unvergleichbar einfacher. Hierfür ist kein Bestatter im Zielland erforderlich, sondern lediglich der Beisetzungsfriedhof, an den eine Urne direkt verschickt werden kann. Ebenso ist es möglich, Ihnen die Urne auszuhändigen, damit Sie ganz persönlich diese an den Zielort mitnehmen können.
Vertrauen Sie bei Auslandsüberführungen auf unsere Kompetenz und Erfahrung. Wir kennen die die gesetzlichen Regelungen und sämtliche Formalien und werden immer in Ihrem Sinne Lösungen finden.