Die Hygienische Versorgung
Die hygienische Grundversorgung gehört in der heutigen Zeit im modernen Bestattungswesen dazu
Denn immer mehr Menschen hegen den Wunsch, dass Ihre verstorbenen Angehörigen vor der Bestattung (Begräbnis oder Einäscherung) gewaschen, gepflegt und entsprechend angekleidet werden. Die hygienische Grundversorgung wird vor dem Ankleiden und der Sarglegung vorgenommen.
Die hygienische Grundversorgung hat das Ziel, die verstorbene Person in einen möglichst hygienisch einwandfreien und ästhetischen Zustand zu bringen und damit Familienangehörigen bei einer Abschiednahme in unseren Räumlichkeiten am offenen Sarg die Möglichkeit zu geben, die Person zu streicheln, zu umarmen oder gar zu küssen. So können wir Ihnen ein würdevolles bleibendes Bild der Person bescheren.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die hygienische Grundversorgung der verstorbenen Person allein noch nicht ausreichend ist, sondern noch durch andere Behandlungsmethoden wie der Einbalsamierung ergänzt werden muss.
Eine Einbalsamierung ist zudem bei einer Auslandsüberführung in einige Länder zwingend vorgeschrieben.
In unseren Räumlickeiten haben wir neben einem vollausgestatteten Hygieneraum auch einen eigenen gekühlten Raum, in dem wir uns anvertraute verstorbene Personen aufbewahren.